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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14974
LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18 (https://dejure.org/2019,14974)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18 (https://dejure.org/2019,14974)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2019 - 26 Sa 1847/18 (https://dejure.org/2019,14974)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bundesfreiwilligendienstvereinbarung als öffentlich-rechtliche Vereinbarung sui generis; Zugang einer verkörperten Willenserklärung unter Abwesenden; Passivlegitimation der Bundesrepublik bei Klagen von Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst; Forderungsübergang und ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 164/03

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines sog. Protokollurteils

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18
    Dieser konnte den Zugang des Einschreibebriefs nicht ersetzen (vgl. BGH 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03, Rn. 20).

    Schlichte Obliegenheitsverletzungen des Erklärungsempfängers werden hingegen nur mit einer Rechtzeitigkeitsfiktion sanktioniert, und auch dies grundsätzlich nur dann, wenn der Erklärende seinerseits den nachträglichen Zugang seiner Erklärung unverzüglich bewirkt (vgl. BGH 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03, Rn. 22; BAG 3. April 1986 - 2 AZR 258/85, Rn. 28).

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85

    Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18
    Deshalb kann der Benachrichtigungsschein nicht den Einschreibebrief und der Zugang des Benachrichtigungsscheins nicht den Zugang des Einschreibebriefs ersetzen oder vermitteln (vgl. BAG 3. April 1986 - 2 AZR 258/85, Rn. 16).

    Schlichte Obliegenheitsverletzungen des Erklärungsempfängers werden hingegen nur mit einer Rechtzeitigkeitsfiktion sanktioniert, und auch dies grundsätzlich nur dann, wenn der Erklärende seinerseits den nachträglichen Zugang seiner Erklärung unverzüglich bewirkt (vgl. BGH 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03, Rn. 22; BAG 3. April 1986 - 2 AZR 258/85, Rn. 28).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18
    Unterlässt er dies, so wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (vgl. BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 37).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18
    Der Zugang erfolgt erst durch Aushändigung des Schreibens auf der Poststelle (§ 130 Abs. 1 BGB) (vgl. RAG JW 1932, 25, 65; BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01, Rn. 39).
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18
    Die Vorgreiflichkeit muss im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (noch) vorliegen (vgl. BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18, Rn. 18).
  • LAG Sachsen, 19.06.2013 - 2 Sa 171/12

    Kündbarkeit der Vereinbarung über die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18
    Überwiegend wird im Einklang mit der Gesetzesbegründung vertreten, dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung handelt (vgl. Sächsisches LAG 19. Juni 2013 - 2 Sa 171/12, Rn. 66 mwN.
  • LAG Thüringen, 01.03.2016 - 1 Sa 314/14

    Bundesfreiwilligendienst - Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18
    LAG Thüringen 1. März 2016 - 1 Sa 314/14, Rn. 36 - privatrechtliche Vereinbarung).
  • VG Würzburg, 10.05.2021 - W 8 K 20.1646

    Corona-Pflegebonus, Nichterscheinen der Klägerin in der mündlichen Verhandlung,

    Es handelt sich nach § 2 Nr. 2 Buchst. a) BFDG um einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und damit nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern einen öffentlichen Dienst des Bundes eigener Art (vgl. zur arbeitsrechtlichen Einordnung: LAG Berlin-Brandenburg, U.v. 16.5.2019 - 26 Sa 1847/18 - juris Rn. 39; Ruge/Krömer/Pawlak/Rabe v. Pappenheim, Lexikon Arbeitsrecht im öffentlicher Dienst, 14. Auflage 2021, Wehr- und Bundesfreiwilligendienst, II. 2. Begriff und Geltungsbereich).
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